Udo Kelter
Glossar Wissenschaftsfreiheit
(Stand: 20.10.2023)

Dieses Glossar definiert grundlegende Begriffe aus dem Themengebiet Wissenschaftsfreiheit und stellt deren Zusammenhänge dar. Die hier definierten Begriffe sollen es in erster Linie ermöglichen, Verletzungen der Wissenschaftsfreiheit, also Behinderungen von Forschung oder Lehre, zu klassifizieren. An diesem Zweck orientiert sich die Auswahl der Begriffe und der Detaillierungsgrad der Definitionen. Es besteht hier also nicht der Anspruch, alle Facetten der Begriffe auszuleuchten. Einige vertiefende Analysen der Begriffe sind unten angegeben.

Dieses Glossar ist nicht zum sequentiellen Lesen gedacht - wenn man es trotzdem lesen möchte, sollte man mit dem Begriff Wissenschaftsfreiheit anfangen.


Inhaltsverzeichnis

A

akademische Autonomie

Unter akademischer Autonomie versteht man die Freiheit von Hochschulen und ggf. weiteren wissenschaftlichen Institutionen, über die eigenen Strukturen unabhängig von den Geldgebern entscheiden zu können. Zu diesen Strukturen gehören insb. die interne Organisationsstruktur, die Verteilung der laufenden Mittel, die Setzung von Forschungsschwerpunkten und Bildung von internen Forschungszentren, die Wahl externer Kooperationspartner und die Besetzung von Stellen.

Die so definierte akademische Autonomie ist nur lose verbunden mit dem Begriff der individuellen Wissenschaftsfreiheit:

akademische Freiheit

Der Begriff "akademische Freiheit" wird oft als Synonym von Wissenschaftsfreiheit definiert (z.B. in https://de.wikipedia.org/wiki/Wissenschaftsfreiheit). Fälschlich unterstellt wird hiermit, daß Forschung und Lehre nur innerhalb von akademischen Institutionen stattfänden.

Akademische Freiheit wird oft auch als Synonym von akademischer Autonomie verstanden.

B

(äußere) Behinderungen (von Forschung oder Lehre)

Äußere Behinderungen (von Forschung oder Lehre) unterstellen ein Szenario, in dem ein oder mehrere Wissenschaftler forschen und/oder lehren wollen und darin von einer anderen Instanz behindert werden. Bzgl. der zeitlichen Reihenfolge kann man drei Fälle unterscheiden:

(a) Verhinderung: Die geplante, grundsätzlich mögliche Forschung oder Lehre wird im Vorfeld verhindert(1).

(b) Störung: Die Forschung oder Lehre wird nach ihrem Beginn gestört.

(c) Bestrafung: Die Forschung oder Lehre wird nachträglich sanktioniert, z.B. durch Verlust einer Anstellung.

Eine Behinderung unterstellt eine Machtasymmetrie, d.h. die behindernde Instanz muß irgendeine Form von Macht ausüben können, gegen die sich der betroffene Wissenschaftler nicht mit vertretbarem Aufwand wehren kann. Infrage kommen alle Formen von Macht, insb. staatliche, ökonomische, mediale, symbolische, habituelle u.a. Formen.

Das Ausmaß der Machtasymmetrie - z.B. gemessen an dem Schaden, der dem Wissenschaftler potentiell zugefügt werden kann - kann qualitativ und quantitativ sehr verschieden sein, jedenfalls ist sie nicht nur binär "vorhanden oder nicht vorhanden".

Analog dazu sind auch eingetretene Behinderungen nicht binär, sondern das Ausmaß einer Behinderung kann qualitativ und quantitativ sehr verschieden sein.

Eine Behinderung im Sinne einer Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit liegt nur dann vor, wenn sie sich speziell gegen den wissenschaftlichen Prozeß (in irgendeiner der o.g. Phasen (a) bis (c)) richtet. Insb. muß eine Absicht vorhanden sein, einen grundsätzlich möglichen wissenschaftlichen Prozeß zu verhindern, zu stören oder zu bestrafen. Keine Behinderung in diesem Sinne sind daher i.d.R.:

F

Forschung

Unter (wissenschaftlicher) Forschung versteht man systematische, auf die Gewinnung von Wissen gerichtete Tätigkeiten. Weil sich diese Tätigkeiten typischerweise über einen längeren Zeitraum erstrecken, spricht man auch von einem Forschungsprozeß. Im einfachsten Fall werden alle Tätigkeiten von einer einzigen Person ausgeführt, sie können aber auch von mehreren Personen kooperativ ausgeführt werden.

Forschung wird zwar sehr oft, in manchen Fachgebieten sogar fast ausschließlich in akademischen Institutionen betrieben, also in Hochschulen, Großforschungseinrichtungen und ähnlichen, typischerweise öffentlich finanzierten Institutionen. Forschung betreibt aber auch jeder Privatgelehrte, jeder Teilnehmer an "Jugend forscht", jedes Ingenieurbüro, jeden Think Tank einer Partei und jede Forschungsabteilung eines Unternehmens. Entscheidend ist alleine das ernsthafte Bemühen, mit wissenschaftlichen Methoden Erkenntnisse zu gewinnen.

Ebenfalls nicht erforderlich ist, daß beteiligte Wissenschaftler über akademische Grade verfügen. Entscheidend ist alleine die Beherrschung und korrekte Anwendung wissenschaftlicher Methoden.

Forschungsfreiheit

Forschungsfreiheit bedeutet, daß die untersuchten Fragen und alle Details des wissenschaftlichen Forschungsprozesses frei gewählt werden können.

L

Lehrfreiheit

Lehrfreiheit ist die Freiheit eines Wissenschaftlers, wissenschaftliche Erkenntnisse, die i.d.R. durch eigene Forschung gewonnen wurden, öffentlich zu äußern, ferner wissenschaftliche Erkenntnisse, die in inhaltlichem Zusammenhang mit den eigenen Erkenntnissen stehen, aber von anderen gewonnen wurden, namentlich Grundlagenwissen des jeweiligen Fachgebiets, auf denen die eigenen Erkenntnisse basieren.

Lehrfreiheit ist nicht mit Meinungsfreiheit zu verwechseln.

M

Meinungsfreiheit (vs. Wissenschaftsfreiheit)

Meinungsfreiheit (genauer: Meinungsäußerungsfreiheit, auch als Redefreiheit bezeichnet) ist das Recht jedes Bürgers, seine Meinung frei zu äußern und auf beliebigen Medien zu verbreiten, ferner die negative Freiheit, nichts äußern zu müssen, was nicht seine eigene Meinung ist. Die geäußerten Meinungen müssen nicht begründet sein und können objektiv falsch sein, die Meinungsäußerungen dürfen aber keine Rechte anderer Personen verletzen oder eine strafbare Handlung darstellen.

Wissenschaftsfreiheit wird manchmal als Sonderfall der Meinungsfreiheit angesehen. Diese Ansicht ist falsch, die Wissenschaftsfreiheit schützt nicht nur die Äußerung von wissenschaftlichen Erkenntnissen (Lehrfreiheit), sondern auch die Gewinnung von Erkenntnissen durch wissenschaftliche Forschung, also die Forschungsfreiheit. Die Lehrfreiheit kann als Sonderfall der Meinungsfreiheit angesehen werden. Für die Forschungsfreiheit gibt es kein Äquivalent im Kontext der Meinungsfreiheit, eben weil Meinungen nicht begründet werden müssen und weil eine ggf. vorhandene Begründung keine wissenschaftlichen Standards erfüllen muß.

Die Unterscheidung zwischen Meinungsäußerungen und wissenschaftlichen Äußerungen ist besonders dann relevant, wenn sich Wissenschaftler "fachfremd" äußern. Ein hochdekorierter Physiker, der sich zu Fragen der Migration, der italienischen Malerei im 18. Jahrhundert oder zur Schädlichkeit von Wühlmäusen äußert, verkündet damit seine private Meinung, aber keine eigenen wissenschaftlichen Erkenntnisse. Angriffe auf unseren Physiker wegen dieser Aussagen sind somit keine Angriffe auf seine Lehrfreiheit (die ihm einen Anspruch auf Unterstützung seiner Uni bei der Abwehr dieser Angriffe verschaffen), sondern "nur" Angriffe auf seine Meinungsfreiheit.

P

Pseudowissenschaften

Pseudowissenschaften sind Aktivitäten, die vorgeben, erkenntnisorientiert Forschung und Lehre zu betreiben, die aber tatsächlich wesentliche Qualitätskriterien einer echten Wissenschaft nicht erfüllen. Insb. haben sie i.d.R. keine gültige Wissenschaftstheorie. Sie beanspruchen ggf. formell, als Wissenschaft anerkannt zu werden, und reklamieren die Wissenschaftsfreiheit für sich, haben aber keinen Anspruch darauf, sondern sind in Gegenteil eine Gefährdung der seriösen Wissenschaft. Ausführliche Behandlung s. separate Seite "Pseudowissenschaften".

W

Wissen

Zum Begriff "Wissen" gibt es eine Unzahl an Definitionen und Einordnungen und entsprechende Debatten, welche davon richtig ist, sowie zahllose zugehörige Bücher und andere Literatur.
Sehr allgemein kann man "Wissen" (bzw. wissenschaftliche Erkenntnisse) definieren als Aussagen, für deren Wahrheit ein hohes Maß an Evidenz vorliegt, die also glaubwürdig begründet sind. "Wissen" unterscheidet sich durch die Qualität seiner Evidenz von "Meinung", "Glaube" oder "Überzeugung", die Abgrenzung ist aber in Grenzfällen schwierig.

Ob eine Aussage "Wissen" ist, wird manchmal davon abhängig gemacht, ob es als "Kenntnis" in den Köpfen von Menschen vorhanden und verfügbar ist. Beispielsweise weiß man, daß die Erde annähernd eine Kugel ist, dieses Wissen ist aber bei Flacherdlern nicht vorhanden.

Unter "Fakten" oder "Tatsachen" versteht man Wissen, für das ein so hoher Grad an Evidenz vorhanden ist, daß es nicht seriös bezweifelt werden kann. Dies ist z.B. für die Aussage "die Erde dreht sich um die Sonne (und nicht umgekehrt)" der Fall.

Im Gegensatz zu Fakten liegt bei unsicherem Wissen zwar mit wissenschaftlichen Methoden gewonnene Evidenz vor, diese reicht aber nicht aus, um jeden Zweifel an der Korrektheit der Aussage auszuräumen. Musterbeispiele für offensichtlich unsicheres Wissen sind Wetter-, Konjunktur- und sonstige Prognosen. Bei einer Prognose wie z.B. "die Wirtschaft wird dieses Jahr um 1.1% wachsen" ist es wahrscheinlich, daß es ungefähr so kommen wird, aber nicht sicher. Unsicheres Wissen liegt auch regelmäßig bei politisch relevanten Erkenntnissen aus der empirischen Sozialforschung vor, z.B. bei der Frage, wie verbreitet antidemokratische Einstellungen in der Bevölkerung sind.

Bei unsicherem Wissen ist es daher völlig normal, daß dessen Aussage bezweifelt wird oder sogar gegenteilige Aussagen vorgebracht werden, dies ist Teil des Forschungsprozesses. Kein Teil des Forschungsprozesses ist das "Leugnen" von Fakten, ebenso nicht das "Widerlegen" von Fakten durch gegenteilige Hypothesen, bei denen keine glaubwürdige Evidenz präsentiert wird. Hypothesen, die im Widerspruch zu Fakten stehen, werden oft im Zusammenhang mit Verschwörungstheorien, ideologisch oder religiös motivierten Pseudowissenschaften (z.B. Kreationismus) oder wirtschaftlichen Interessen aufgestellt.

Wissenschaftsfreiheit

Wissenschaftsfreiheit kann im Sinne einer Zustandsbeschreibung abstrakt als Zustand verstanden werden, als Wissenschaftler ungehindert forschen und dadurch Wissen schaffen zu können (s. Forschungsfreiheit) sowie das geschaffene Wissen anderen mitteilen zu können (s. Lehrfreiheit). Es handelt sich also um einen negativen subjektiven Freiheitsbegriff im Sinne der Abwesenheit von Behinderungen.

Wissenschaftsfreiheit wird generell als sehr wünschenswerter Zustand angesehen. Daher ist Wissenschaftsfreiheit in vielen Staaten ein Grundrecht. Wissenschaftler haben dadurch einen Anspruch auf Herstellung dieses Zustands.

Die Freiheit betrifft sowohl die Fragen, die erforscht werden, als auch die Methoden, wie geforscht wird.

Man kann grob zwei Quellen unterscheiden, von der Behinderungen der Freiheit ausgehen:

  1. vom Wissenschaftler selber, insb. in Form von Selbstzensur aus Angst vor Repressalien. Die Abwesenheit solcher inneren Behinderungen kann man als innere (oder psychische) individuelle Freiheit bezeichnen.
  2. von anderen Personen oder Instanzen. Die Abwesenheit von äußeren Behinderungen kann man als äußere individuelle Freiheit bezeichnen.
Auf einen Wissenschaftler einwirkende äußere Behinderungen behindern regelmäßig nicht nur eine konkrete Forschung oder Lehre, sondern erzeugen als Nebeneffekt auch innere Behinderungen. Innere Behinderungen können aber auch durch diffuse Vorgänge (z.B. allgemeines Meinungsklima, unterschwellige Bedrohungen usw.) entstehen, die keine direkten äußeren Behinderungen darstellen. Auch solche diffusen äußeren Einwirkungen stellen Behinderungen dar, wenn auch weichere.

I.f. werden Behinderungen, sofern nicht explizit anders vermerkt, stets als äußere Behinderungen verstanden.

Forschung und Lehre werden stets von Menschen betrieben(3), daher sind grundsätzlich Wissenschaftler das Ziel von Behinderungen. Zur Tätigkeit des Forschens gehört insb. auch Kommunikation mit anderen Wissenschaftlern und ein darauf basierender Prozeß der Fehlersuche und gegenseitiger Kontrolle (s. Wissenschaftssystem). Vor diesem Hintergrund kann man grob zwei Arten von Behinderungen unterscheiden:

  1. direkte Behinderungen einzelner Wissenschaftler
  2. Behinderungen des Wissenschaftssystems, z.B. Einschränkungen der akademischen Autonomie: Bei diesen Behinderungen hängt es i.a. von weiteren Faktoren ab, ob sie sich tatsächlich auf einzelne Wissenschaftler negativ auswirken.

Wissenschaftsfreiheit als Grundrecht

In Deutschland ist die Wissenschaftsfreiheit durch Art. 5 Grundgesetz ein Grundrecht jedes Bürgers. Grundrechte sind in erster Linie einklagbare Abwehrrechte von Bürgern gegenüber staatlicher Macht, d.h. der Staat darf nicht selber das Grundrecht willkürlich beschränken. Implizit wird damit die Wissenschaftsfreiheit im Sinne eines herrschenden Zustands zu einem Staatsziel (analog zu anderen Freiheitsgrundrechten). Daraus folgt, daß der Staat anstreben muß, diesen Zustand zu erreichen, und daß ein Wissenschaftler auch Anspruch darauf hat, vor Angriffen durch nichtstaatliche Instanzen geschützt zu werden.

Man kann den Zustand Wissenschaftsfreiheit alleine aufgrund menschenrechtlicher Grundwerte als erstrebenswerter Wert an sich ansehen, also bei der Rechtfertigung keine übergeordneten Ziele und Werte unterstellen, zu deren Erreichung die Wissenschaftsfreiheit nützlich ist. Bei der Verankerung der Wissenschaftsfreiheit im Grundgesetz spielt ein Nützlichkeitsargument indes eine zentrale Rolle: die Wissenschaftsfreiheit wird als wesentliche Voraussetzung für das Funktionieren einer Demokratie angesehen.

Rationale Debatten sind eine Grundannahme in und Voraussetzung für Demokratien (im Gegensatz zu Theokratien oder Diktaturen). Anlaß für Debatten sind typischerweise Verteilungskämpfe, Interessenkonflikte o.ä., diese beruhen wiederum regelmäßig auf subjektiven Lagebeurteilungen, Wertsystemen und Prognosen. Ziel von Debatten ist, Kompromisse zu finden oder eine Entscheidung für eine der diskutierten Alternativen zu fällen. Debatten, die auf unwahren Annahmen oder falschen Prognosen basieren, führen wahrscheinlich zu schädlichen Entscheidungen. Von "der Wissenschaft", genauer gesagt dem Wissenschaftssystem, wird erwartet, nicht weiter zu diskutierende Fakten zu liefern, die die Basis für rationale Debatten bilden.

Wissenschaftssystem

"Wissenschaft" versteht man heute als einen Prozeß, in dem eine ganze Population einschlägig qualifizierter Wissenschaftler Mosaiksteine zu umfangreichen Fragestellungen liefert und man sich gegenseitig kontrolliert und korrigiert. Man arbeitet sich also interaktiv an "die Wahrheit" heran, erreicht also eine Qualität der Begründung von Erkenntnissen, die ein einzelner Forscher i.d.R. nicht erreichen kann (vgl. den Begriff "Schwarmintelligenz"). Das gesellschaftliche Teilsystem, das diesen Prozeß der Wahrheitsfindung realisiert. bezeichnet man als Wissenschaftssystem (s. Gärditz (2018)).

Das Wissenschaftssystem ähnelt dem öffentlichen Debattenraum (an dem effektiv nur ein kleiner Teil der Bevölkerung teilnimmt) insofern, als in beiden Systemen Debatten stattfinden. Beide Debattenräume unterscheiden sich indes grundlegend in ihren Zielen und Entscheidungsstrukturen.

Debatten innerhalb des Wissenschaftssystem dienen primär der Identifikation und Behebung von Fehlern und dadurch der Weiterentwicklung des Wissensstands. Die Argumente müssen die gleichen Qualitätsstandards einhalten wie die individuelle Forschung der Debattenteilnehmer. Entscheidend für den Ausgang von Debatten ist hier (in Idealfall) die Qualität der Argumente, nicht die Gruppenzugehörigkeit, die Hautfarbe oder sonstige persönliche Merkmale der Vortragenden.

Im Gegensatz dazu sind in öffentlichen Debatten subjektive Einschätzungen, unbegründete Meinungen und religiöse Überzeugungen zulässig. Ziel öffentlicher politischer Debatten ist typischerweise nicht, soweit möglich die Wahrheit herauszufinden, sondern Kompromisse und Mehrheiten zu finden und demokratische Entscheidungen zu vermitteln, indem der allgemeine Wissensstand verbessert wird. Ob diese Ziele erreicht werden, hängt indes stark von einem funktionsfähigen Wissenstransfersystem ab.

Das Wissenschaftssystem besteht vor allem, aber nicht nur, aus den Hochschulen, öffentlich finanzierten Großforschungseinrichtungen und diversen privat finanzierten Forschungseinrichtungen, kurz den akademischen Forschungseinrichtungen. Mit akademischen Forschungseinrichtungen assoziiert man typischerweise, daß die Forschung "zweckfrei" ist, daß also die Forschungsziele nicht von außen vorgegeben werden, sondern weitgehend vom Interesse der Forscher(4). Im Unterschied dazu werden die Forschungsziele bei Auftragsforschung ("Drittmittelprojekte") von Finanzierern vorgegeben, die die Erkenntnisse hinterher verwerten wollen, typischerweise wirtschaftlich. In vielen Themengebieten sind die Kosten von Forschungsprojekten heute so groß, daß sie praktisch nur noch über Drittmittel finanziert werden können. Unabhängig von der Finanzierung ist für alle Konstruktionswissenschaften (Informatik, Ingenieurdisziplinen) und generell angewandte Wissenschaften eine enge Beteiligung von Anwendern, die definitionsgemäß nicht Teil der akademische Sphäre sind, völlig normal und unverzichtbar. D.h. das Wissenschaftssystem ist in vielen Themengebieten nicht auf die akademische Sphäre beschränkt.

Wissenstransfersystem

Die Sonderrolle der Wissenschaftsfreiheit gegenüber der Meinungsfreiheit wird i.d.R. damit begründet, daß wissenschaftliche Erkenntnisse nur in einem eigenen sozialen Teilsystem gewonnen werden können, dem Wissenschaftssystem.

Daß die Kommunikation innerhalb des Wissenschaftssystem völlig anders funktioniert als im öffentlichen Debattenraum, erkennt man leicht daran, daß viele Wissenschaften eigene Fachsprachen entwickelt haben. Besonders auffällig ist das z.B. in der Mathematik oder Chemie, deren Notationen für mathematische oder chemische Sachverhalte für das Allgemeinpublikum völlig unlesbar und unverständlich sind. In vielen Gebieten werden wissenschaftliche Beiträge großenteils in scheinbar lesbarer Standardsprache formuliert, was aber nicht bedeutet, daß man als Amateur den Gehalt des Textes verstehen kann.

Von daher ist das klassische Konzept zweier sozialer Teilsysteme - Wissenschaftssystem und (politische) Öffentlichkeit - nicht realistisch. In der Realität existiert ein weiteres Teilsystem, das Wissenstransfersystem, das wissenschaftliche Erkenntnisse in Darstellungen "übersetzt", die für das Allgemeinpublikum verständlich sind. Das Wissenstransfersystem beinhaltet insb. eigene Wissenschaftszeitschriften, Wissenschaftsrubriken in Presseerzeugnissen, Wissenschaftsblogs bzw. -Kanäle (z.B. https://www.youtube.com/c/SabineHossenfelder), Expertenkommissionen in Parteien, wissenschaftliche Berater für Regierungen usw., die einem Laienpublikum den Stand der Wissenschaft oder den Inhalt einzelner neuer Studien vermitteln. Der Vorgang wird auch als Wissenschaftskommunikation bezeichnet.

Definitionsgemäß müssen die primären wissenschaftlichen Aussagen durch das Wissenstransfersystem in einfacher verständliche Darstellungen übersetzt werden, d.h. wenn überhaupt tritt hier allenfalls ein Informationsverlust auf. Dieser Vorgang erzeugt jedenfalls keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse, er ist also keine Forschung und ist daher grundsätzlich kein Schutzgegenstand der Wissenschaftsfreiheit. Damit konsistent sind viele Personen, die Wissenschaftskommunikation betreiben, selber keine aktiven Forscher und ggf. sogar nicht einmal wissenschaftlich auf dem Gebiet ausgewiesen, über das sie berichten.

In manchen Fällen übernehmen Forscher selber die Wissenschaftskommunikation, indem sie ihre eigenen Forschungsergebnisse in Pressemeldungen, Interviews oder andere allgemeinverständlichen Darstellungen übersetzen. Das grundsätzliche Problem des Informationsverlusts ändert sich dadurch aber nicht.

Bzgl. des unvermeidlichen Informationsverlusts kann man zwei Fälle unterscheiden: (1) Die primären wissenschaftlichen Aussagen werden einfacher, aber mit den primären Aussagen inhaltlich konsistent und ohne "Anreicherungen" dargestellt. (2) Die primären wissenschaftlichen Aussagen werden unzulässig verallgemeinert (d.h. die externe Validität wird falsch dargestellt) oder mit Spekulationen über mögliche Anwendungen und Auswirkungen angereichert. Letzteres sind Prognosen, die immer unsicher sind und deren Eintretenswahrscheinlichheit i.d.R. nicht Gegenstand der Forschung war, über die berichtet wird.

Eine häufige und besonders kritische Form der "Anreicherung" vereinfachter wissenschaftlicher Aussagen ist Wissenschaftsaktivismus. Hierbei präsentieren Wissenschaftler vereinfachte wissenschaftliche Aussagen zusammen mit ideologischen Aussagen.

Anmerkungen

(1) "Grundsätzlich möglich" ist Forschung oder Lehre u.a. nur dann, wenn geeignetes Personal und ausreichende sachliche Ressourcen vorhanden sind.

(2) Es kann Fälle geben, in denen es dringend geboten erscheint, bestimmte Forschungen zu finanzieren. Die Begründung dafür kann aber nicht die Wissenschaftsfreiheit sein, sondern z.B. wissenschaftspolitische Priorisierung.

(3) Die Frage, ob und inwieweit Forschung und daraus resultierende Lehre auch von Automaten, KI-Systemen u.ä. betrieben werden können, wird hier nicht vertieft. Jedenfalls müßte man für diese Art von Forschung und Lehre einen eigenständigen Begriff Wissenschaftsfreiheit bilden.

(4) Die meisten Forscher dürften stark davon motiviert sein, für die Realität relevante Fragen zu untersuchen. D.h. auch eine "zweckfreie" Forschung wird i.d.R. von außen motivierte Forschungsziele verfolgen.

Quellen